<![CDATA[Das neue Urheberrechtsgesetzes kommt in den Vermittlungsausschuss - dem Bundesrat ist es nämlich zu verbraucherfreundlich. In der Drucksache 271/03 des Bundesrats heisst es dazu: "Privatkopien sollen nur dann privilegiert sein, wenn zur Vervielfältigung eine rechtmäÃ?ig hergestellte Vorlage verwendet wird. Damit soll insbesondere die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch ausgeschlossen werden." Nun, dass man für eine legale Kopie ein eigenes Werkstück haben sollte leuchtet ja sogar mir ein - aber es ändert ja nichts am bekannten Kopierschutz-Paradoxon: Der Verbraucher darf eine Privatkopie anfertigen, darf aber einen evtl. vorhandenen Kopierschutz nicht umgehen. Ergo darf er doch keine Kopie anfertigen. Beinahe witz...